Gundsteuerreform

Agrarminister der Länder fordern aufkommensneutrale Grundsteuerreform

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Eine Reform der Grundsteuer ohne negative Folgen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wollen die Länderagrarminister sicherstellen. Die Agrarministerkonferenz (AMK) sprach sich in Landau dafür aus, dass die Reform aufkommensneutral gestaltet werde und zu keinen finanziellen und bürokratischen Mehrbelastungen für die Land- und Forstwirtschaft führen dürfe. Festhalten müsse man am bisherigen Ansatz, land- und forstwirtschaftliche Flächen ausschließlich nach den Ertragswert zu bewerten, heißt es in dem Beschluss.
Ferner sei dafür Sorge zu tragen, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebsgebäude nicht gesondert bewertet werden müssten, sondern künftig mit dem Flächenbetrag der jeweiligen Nutzung abgegolten würden. Zur geplanten neuen Grundsteuer C soll der Bund bis zur Herbst-AMK einen Bericht vorlegen. Darin sollen die möglichen Auswirkungen dieser Grundsteuer für die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche geprüft werden. AgE (15.04.2019)
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