BG Beiträge

Erstmals betriebliche Deckelung für Absenkung der Berufsgenossenschaftsbeiträge

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Shutterstock
Die Gewährung von Bundesmitteln zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) wird künftig für große Betriebe gedeckelt. Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) heute mitteilte, erhalten Unternehmen, die mehr als 50 000 Euro Bundesmittel bekommen würden, ab diesem Jahr keinen Zuschuss mehr. Darüber hinaus wird ein Höchstbetrag für die Zuschusserteilung von 20 000 Euro je Unternehmen eingeführt.
Die Neuregelung geht auf eine Vorgabe des Bundeslandwirtschaftsministeriums zurück. Das Agrarressort setzt damit einen Maßgabebeschluss des Bundestagshaushaltsausschusses vom November vergangenen Jahres um. Dieser hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Bundesmittel gezielter an kleine und mittlere Betriebe gerichtet werden. Zuvor hatte der Bundesrechnungshof einen zielgenaueren Mitteleinsatz der LUV-Bundesmittel gefordert.
Die Gesamtsumme der Bundesmittel zur Senkung der Unfallversicherungsbeiträge beläuft sich in diesem Jahr auf 176,95 Mio Euro; in den Vorjahren waren es jeweils 178 Mio Euro. Für 2019 werden wiederum auf Beschluss des Haushaushaltsausschusses 1,05 Mio Euro in ein Bundesprogramm Wolf übertragen.
Nach Einschätzung der SVLFG bleibt die Beitragssenkung durch die Bundesmittel für die berechtigten Unternehmer annähernd konstant Die Beitragsbescheide werden ab Ende Juli 2019 versandt. AgE (22.04.2019)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

xs

sm

md

lg

xl