Schlachtkörper

Kabinett beschließt Allgemeine Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene

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Die in der amtlichen Überwachung erforderliche Überprüfung der Eigenkontrollen von Lebensmittelunternehmen zur Gewährleistung sauberer Schlachttiere soll erleichtert werden. Zu diesem Zweck werden mit einer gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Lebensmittelhygiene Kriterien für eine Bewertung der Sauberkeit von Schlachttieren vorgelegt.
Danach sind in einem Schlachthof angelieferte Schweine unter anderem dann als sauber zu bewerten, wenn mehr als die Hälfte der geprüften Tiere nur vereinzelt geringe Verschmutzungen der Gliedmaßen aufweist. Rinder und Schafe sollen insbesondere dann als sauber gelten, wenn das Fell der geprüften Tiere trocken ist und sich am Fell keine bis wenige Verschmutzungen befinden. Geflügel ist dann als sauber zu bewerten, wenn der überwiegende Teil der geprüften Tiere über ein trockenes Gefieder ohne Verschmutzungen verfügt und sich unter den geprüften Tieren keine mit starker Verschmutzung befinden.
Darüber hinaus wird mit der Anpassung der AVV der Tatsache Rechnung getragen, dass infolge der steigenden Bedeutung der Ebermast geschlachtete Tiere im Verdachtsfall auf Geruchsabweichungen zu untersuchen sind. Beschrieben wird eine Methode, mit der Tierkörper mit ausgeprägten Geschlechtsgeruch erkannt werden. AgE (21.04.2019)
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