Düngeverordnung

Thünen-Wissenschaftlerin hält Forderung nach Düngeverschärfungen für nachvollziehbar

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"Nachvollziehbar" sind für Dr. Susanne Klages von der Stabsstelle Klima des Thünen-Instituts (TI) die derzeit diskutierten Verschärfungen der Düngeverordnung. Auch nach dem letzten Nitratbericht von 2016 habe sich die Grundwasserbelastung durch Nitrat nicht ausreichend vermindert, sagt die Wissenschaftlerin in einem Interview mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL).
Zwar räumt die Thünen-Expertin ein, dass die Wirkung der mit der jüngsten Novelle der Düngeverordnung beschlossenen Maßnahmen erst mittel- bis langfristig im entnommenen Wasser gemessen werden könne. Unabhängig davon sei jedoch die Stickstoffeffizienz der Düngung vergleichsweise gering. So gelange mehr als die Hälfte des aufgebrachten Stickstoffs in Form erhöhter Nitratauswaschungen ins Grundwasser oder werde als Ammoniak oder Lachgas emittiert.
Zurückhaltend äußerte sich Klages zur Kritik an dem vorgesehenen pauschalen Düngeabschlag in den roten Gebieten. Sie weist darauf hin, dass eine Verminderung der Düngungshöhe um 20 % nicht gleichzeitig zu einem 20 % geringeren Ertrag führe. Allerdings könne es bei bestimmten Kulturen wie Brotweizen und Gemüse je nach Sorte zu Qualitätseinbußen kommen, bestätigt die Wissenschaftlerin.
Für gerechtfertigt hält Klages die Forderung nach einer generellen Abschaffung der Herbstdüngung. Der vorgeschlagene zwingende Anbau einer Zwischenfrucht im Herbst ist aus ihrer Sicht ebenso „prinzipiell eine gute Sache“ wie die schlagbezogene Anwendung der 170 kg-Obergrenze, die zur Steigerung der Düngeeffizienz beitragen könne. Nicht zielführend sei hingegen die vorgeschlagene Abschaffung des Nährstoffvergleichs, der gerade bei der Ausbringung von höheren Mengen an organischen Düngern einen wichtigen Kontrollmechanismus darstelle.

Die Thünen-Wissenschaftlerin warnt vor halbherzigen Lösungen bei der Änderung der Düngeverordnung, die letzten Endes auch nicht im Interesse der Landwirte lägen. So hätten bereits in der Vergangenheit Kompromisse „zum scheinbaren Wohle der Landwirte“ dazu geführt, dass bei den Düngeregeln kontinuierlich habe nachgebessert werden müssen. AgE (24.04.2019)
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