Dürre

Aeikens fordert ermäßigten Versicherungssteuersatz für das Risiko Dürre

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium drängt auf eine Ausweitung des bereits für Elementarschäden geltenden ermäßigten Versicherungssteuersatzes von 0,3 Promille der Versicherungssumme auf das Risiko Dürre. Die seit längerem bestehende Forderung hat Agrarstaatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens jetzt in einem Schreiben an seinen Kollegen im Bundesfinanzministerium, Dr. Rolf Bösinger, noch einmal bekräftigt.


Aikens begründet seine Forderung mit der Notwendigkeit, das bereits bestehende Angebot an Versicherungen gegen Dürre im Rahmen der Eigenvorsorge für die Landwirtschaft attraktiver zu machen. Eine zeitnahe Änderung des Versicherungssteuergesetzes sei daher erforderlich.
Dabei ist dem Staatssekretär zufolge zu berücksichtigen, dass bei den Versicherungen gegen Dürre indexbasierte Lösungen am Markt sind. Dies sei anders als bei den bereits etablierten Schadensversicherungen Hagel, Sturm oder Starkregen, die rein schadensbasiert seien und müsse bei der Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung berücksichtigt werden.
Unlängst hatte sich bereits Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber für eine "staatliche Bezuschussung" des Versicherungssteuersatzes für das Risiko Dürre ausgesprochen. Ziel müsse es sein, die Versicherungsprämien für die Landwirte erschwinglicher zu machen. Bislang beträgt der Steuersatz bei Versicherungen gegen Dürre 19 % der Versicherungsprämie. AgE (15.05.2019)
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