Düngeverordnung

Düngeabschlag von 20 Prozent soll betriebsbezogen gelten

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium sucht nach Alternativen zu den bisherigen Brüsseler Vorgaben für eine Verschärfung der Düngeverordnung. Dem Vernehmen nach will das Ressort zwar an dem von der Europäischen Kommission geforderten 20 %-Abschlag vom Bedarf bei der Stickstoffdüngung in den roten Gebieten festhalten. Die Vorgabe soll nach seinen Vorstellungen jedoch nicht mehr schlagbezogen, sondern im Durchschnitt der Flächen eines Betriebes umgesetzt werden müssen.
Zudem sollen nach dem Vorschlag des Agrarressorts Betriebe, die im Durchschnitt der Flächen in den roten Gebieten nicht mehr als 170 kg Gesamtstickstoff je Hektar ausbringen, sowohl von dem 20 %-Abschlag als auch von der geforderten schlagbezogenen Obergrenze für organische Düngemittel in Höhe von 170 kg N/ha ausgenommen werden. Auch für Grünland sollen die beiden Verpflichtungen nicht gelten.
Darüber hinaus soll es Ausnahmen vom bislang vorgesehenen Verbot der Herbstdüngung bei Winterraps und bei Zwischenfrüchten in den roten Gebieten geben. Dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge sollte eine Düngung zulässig sein, wenn gemäß Nmin-Probe nur ein bestimmter Umfang an Stickstoff je Hektar pflanzenverfügbar ist.
Dem Vernehmen nach will die Bundesregierung Anfang Juni der EU-Kommission ein kompromissfähiges Angebot vorlegen. Für kommende Woche hat Ressortchefin Julia Klöckner ihre Länderkollegen nach Berlin eingeladen, um darüber zu beraten. Schließlich muss das Bundesumweltministerium den Vorschlag mittragen. AgE (20.05.2019)
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