Nachbesserungsbedarf bei der geplanten Neuregelung der Kastenstandhaltung sieht der Deutsche Bauernverband (DBV). Zwar bringe der Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung endlich Klarheit für diejenigen Betriebe, die vor Investitionsentscheidungen stehen, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken anlässlich der Einleitung der Verbändebeteiligung. Gleichzeitig stellten jedoch eine Reihe praxisfremder Detailregelungen sowie insbesondere die Neuregelung der Abferkelbucht auch für Altgebäude trotz Übergangsfrist die Landwirte vor große Herausforderungen.
Nach DBV-Schätzung erfordern die geplanten Änderungen für fast zwei Drittel der Gebäudesubstanz, in denen Sauen gehalten werden, Neu- oder Umbauten und seien somit von existenzieller Bedeutung für viele Sauenhalter. Vor diesem Hintergrund bekräftigte Krüsken die Forderung nach finanzieller Unterstützung durch ein umfassendes Investitionsförderprogramm. Daneben gelte es vor allem, bürokratische Hürden im Baurecht endlich abzubauen.
"Wenn diese Verordnung greifen soll, muss endlich für ein Ende der bau- und genehmigungsrechtlichen Blockade bei Um- und Neubauten von Ställen gesorgt werden", mahnte der Generalsekretär. Die Landwirte seien grundsätzlich offen für Änderungen zum Wohl der Tiere. Notwendig seien jedoch "Entscheidungen mit Augenmaß, die den Betrieben Perspektive geben." Bauern benötigten zudem Planungs- und Investitionssicherheit.
Ohne eine umfassende Unterstützung der Sauenhalter bei der Umsetzung der künftigen Vorgaben drohe eine neuerliche Welle von Betriebsaufgaben, warnt Krüsken. Insbesondere mit Blick auf die geplanten Anforderungen an den Abferkelstall sei es wichtig, eine verlässliche Perspektive für bestehende Ställe zu bekommen. "Sonst ist die bäuerliche Sauenhaltung in Deutschland spätestens in 12 Jahren Geschichte", so der DBV-Generalsekretär. AgE
(31.05.2019)