Dürreversicherung

Bundesfinanzministerium signalisiert Entgegenkommen bei Dürreversicherung

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In Sachen Dürreversicherung gibt es vom Bundesfinanzministerium positive Signale. Es sei geplant, "das Versicherungsteuergesetz entsprechend zu ändern", heißt es in einem aktuellen Schreiben des Finanzressorts an das Bundeslandwirtschaftsministerium zu dessen Forderung nach einem ermäßigten Steuersatz für Dürrepolicen. Wie das Ministerium nochmals betonte, hält es Ressortchefin Julia Klöckner für notwendig, dass es zu einer Steuersenkung bei der Dürreversicherung komme. Im Zuge des klimatischen Wandels habe dieses Thema eine zunehmende Bedeutung für die Landwirtschaft.

Das Agrarressort wies darauf hin, dass es zur Einbeziehung des Risikos Dürre als weitere wetterbedingte Elementargefahr in die Anwendung des ermäßigten Versicherungssatzes von 0,03 % der Versicherungssumme seit dem Dürresommer des vergangenen Jahres in Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium sei.

Am Dienstag hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung auf Vorlage von Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing einen Entschließungsantrag für den Bundesrat beschlossen, in dem gefordert wird, die Steuer bei Dürreversicherungen auf den einheitlich niedrigen Satz von Mehrgefahrenversicherungen zu senken; das wären 0,03 % statt der derzeit für Dürrepolicen geltenden 19 %. AgE (02.06.2019)
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