Onlinehandel

Klöckner plant Regelungen zum Onlinehandel mit Lebensmitteln

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Für neue gesetzliche Regelungen im Onlinehandel mit Lebensmittel macht sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner stark. Ihr Ziel ist es, das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) um Regelungen zum Onlinehandel von Lebensmitteln zu ergänzen. Die Überwachung des Onlinehandels mit Lebensmitteln sei ein wichtiger Ansatzpunkt für mehr Verbraucherschutz, betonte die CDU-Politikerin heute bei der Eröffnung der internationalen Konferenz zum Lebensmittelhandel der Europäischen Kommission und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin.
Zudem könne mehr Verbraucherschutz über die Verschärfung gesetzlicher Regelungen für den Verkauf von Produkten über das Internet erreicht werden, sagte die Ministerin. Eine besondere Schwierigkeit bei der Überwachung des Onlinehandels liegt nach Klöckners Worten darin, dass Betreiber von Internetplattformen nicht selbst Produkte in den Verkehr brächten, sondern nur die Plattform zur Verfügung stellten. Diese Plattformbetreiber könnten bislang in der Regel nicht wegen Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften belangt werden. „Das muss sich ändern“, fordert die Ministerin.
Klöckner will sich dafür einsetzen, dass künftig auch Plattformbetreiber aktiv dazu beitragen, dass gesundheitsgefährdende Produkte nicht bei den Konsumenten landen. Dazu sei eine gesetzliche Grundlage geplant, damit künftig Behörden eine Warnung eines bestimmten Produktes auch Plattformbetreibern mitteilten dürften. Anders als bislang würden damit nicht mehr nur die Hersteller der Produkte, sondern auch die Plattformbetreiber in der Pflicht stehen, das entsprechende, gesundheitsgefährdende Produkt zu entfernen. Auch sollten in Zukunft Landesbehörden explizit zur verdeckten Probenahme befugt sein. AgE (25.06.2019)
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