Share Deals

Bundeslandwirtschaftsministerium für schärfere Neuregelung

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium will im weiteren parlamentarischen Verfahren zur Neuregelung der "Share Deals" beim Transfer von Grundstücken noch auf schärfere Bestimmungen drängen. Dabei wird es nach Aussage einer Ministeriumssprecherin entscheidend darauf ankommen, ob es gelingt, die Finanzminister von weitergehenden Lösungen zu überzeugen, die den agrarstrukturellen Belangen Rechnung tragen. "Unser Ministerium wird hierzu seinen Beitrag leisten. Da die Grunderwerbsteuerhoheit bei den Ländern liegt, sind wir dabei auch auf die Unterstützung der Agrarminister der Länder angewiesen", erklärte die Ressortsprecherin.


Die mit dem von der Bundesregierung am Mittwoch verabschiedeten Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen zu den Share Deals decken sich laut Agrarressort mit den Vorschlägen, die die Finanzministerkonferenz am 21. Juni 2018 vorgelegt hatte. Danach ist eine Absenkung der Beteiligungsschwelle von 95 % auf 90 % vorgesehen. Außerdem soll die Frist, innerhalb derer die Anteilskäufe der neuen Eigentümer berücksichtigt werden, künftig zehn statt bislang fünf Jahre betragen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium habe im Vorfeld der Kabinettentscheidung für weitergehende Änderungen plädiert, erklärte die Sprecherin. Aus agrarstruktureller und bodenmarktpolitischer Sicht wäre die Umsetzung eines quotalen Besteuerungsmodells die wirksamste Regelung zur Bekämpfung der Grunderwerbsteuerumgehung mittels Share Deals. Aufgrund der vergleichsweise geringen Mobilität auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt sollte nach Auffassung des Agrarressorts zusätzlich die Haltefrist bei Agrarimmobilien auf 15 Jahre verlängert werden.
Dem Ministerium zufolge haben Share Deals erhebliche negative agrarstrukturpolitische Folgen. Es habe sich gezeigt, dass meist kapitalstarke außerlandwirtschaftliche Investoren über Anteilskäufe die Preise auf dem landwirtschaftlichen Grundstücksmarkt trieben. Share Deals böten ihnen dabei die Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer - in den meisten Bundesländern 6,5 % des Grundstückspreises - zu umgehen und somit erhebliche Wettbewerbsvorteile auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt zu erlangen. Einzellandwirte hätten deshalb zunehmend Schwierigkeiten, geeignete Agrarflächen zu erwerben. AgE (02.08.2019)
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