Dürrehilfen

In Nordrhein-Westfalen rund 8,7 Millionen Euro ausgezahlt

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In Nordrhein-Westfalen sind an landwirtschaftliche Betriebe, die aufgrund der Dürre im vergangenen Jahr in Existenznot geraten sind, insgesamt 8,7 Mio Euro an staatlichen Hilfsgeldern ausgezahlt worden. Wie das Landwirtschaftsministerium nach abschließender Bilanz heute in Düsseldorf weiter berichtete, waren insgesamt 637 Anträge bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eingegangen, von denen 15 zwischenzeitlich zurückgezogen wurden. Von den verbleibenden 622 Anträgen hätten 457 bewilligt werden können.
Ressortchefin Ursula Heinen-Esser erinnerte daran, dass die Landwirtschaft im vergangenen Jahr aufgrund der langanhaltenden Trockenheit unter teils erheblichen Ernteausfällen gelitten habe. Die widrigen Bedingungen seien als außergewöhnliches Witterungsereignis von nationalem Ausmaß eingestuft worden. In Nordrhein-Westfalen seien daraufhin zügig alle formellen Voraussetzungen zur Umsetzung und Gewährung von Dürrehilfen geschaffen worden.
Die Beihilfe könne sicher nicht alle Schäden ausgleichen, räumte die Ministerin ein. "Damit leisten wir jedoch für die Betriebe, die die Trockenheit extrem hart getroffen hat, einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Existenz", betonte Heinen-Esser. Die Dürrehilfe sei als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt worden.
Die CDU-Politikerin hob hervor, dass bei der Überprüfung der Anträge in jedem Einzelfall geprüft worden sei, ob die Schäden existenzgefährdend waren. Die Landwirte hätten Schäden in Höhe von mehr als 30 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion - also dem Acker- und Futterbau - nachweisen müssen. Sofern Dürrebeihilfen gewährt worden seien, hätten Schäden in den Betrieben zu maximal 50 % ausgeglichen werden können. Auch für Futterzukäufe habe eine Hilfe von 50 % beantragt werden können. AgE (27.08.2019)
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