Der "flexible Deckel" für den Ausbau von Biogaskapazitäten bei Bestandsanlagen ist ausgeschöpft. Wie die Bundesnetzagentur heute mitteilte, wurde der Förderdeckel für flexibel bereitgestellte zusätzlich installierte Leistung zur Erlangung der Flexibilitätsprämie für bestehende Biomasseanlagen erreicht. Laut der Behörde war im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Sommer 2014 eine Prämie für bestehende Biogasanlagen eingeführt worden, die zusätzlich installierte Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung bereitstellen. Für diese Prämie galt eine Obergrenze von zusätzlichen 1 000 MW, die Ende Juli 2019 überschritten worden ist.
Wie die Bundesnetzagentur weiter erläuterte, haben Betreiber von Biomasseanlagen bis Ende November 2020 Zeit, um sowohl die Inbetriebnahme der zusätzlichen, flexiblen Leistung durchzuführen, als auch die Registermeldung in das Marktstammdatenregister vorzunehmen. Nur wer beide Voraussetzungen erfüllt habe, könne die EEG-Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen.
Nach Einschätzung des Fachverbandes Biogas (FvB) geht ein fester Deckel für eine Flexibilitätsprämie in die falsche Richtung, da so das für die Energiewende nötige Engagement der Branche ausgebremst werde. Laut FvB-Geschäftsführer Dr. Stefan Rauh wirkt sich nun der "Fleiß der Branche negativ aus". Er wies darauf hin, dass mit dem Erreichen des "Flexdeckels" bei angeschobenen Flexibilisierungsprojekten nur noch 15 Monate verblieben, um die Vorhaben zu finalisieren und die Prämie noch erhalten zu können. Neuprojekte werde es angesichts der langen Planungs- und Genehmigungszeit nicht geben, stellte Rauh fest. Der Deckel führe daher dazu, dass nur ein Bruchteil der möglichen flexibel nutzbaren Leistung bereitgestellt werde.
Der Verband schlägt daher vor, den "Flexdeckel" entweder ganz zu streichen oder zumindest deutlich zu erhöhen. Darüber hinaus plädiert er für eine Optimierung der Auszahlungsmodalitäten, so dass auch Anlagen, deren EEG-Vergütung in weniger als zehn Jahren ausläuft, in der Flexibilitätsprämie einen Anreiz zur Flexibilisierung sehen können. AgE
(03.09.2019)