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Sechs Prozent Umschichtung für freiwilliges Tierwohlkennzeichen

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Die Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule soll im kommenden Jahr von derzeit 4,5 % auf 6 % steigen. Das sieht der Entwurf eines Direktzahlungendurchführungsgesetzes vor, der aller Voraussicht nach vom Kabinett ebenso beschlossen wird wie der Entwurf für ein Tierwohlkennzeichengesetz sowie ein Aktionsprogramm Insektenschutz.


Die Anhebung des Umschichtungssatzes auf 6 % für das Jahr 2020 ist Teil des Kompromisses, auf den sich die Ressorts nach langen Diskussionen verständigt haben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat dafür die Zustimmung der SPD-Ministerien für sein freiwilliges staatliches Tierwohlkennzeichen erhalten. Dagegen hatte es bislang sowohl beim Koalitionspartner als auch in den Reihen der Union Widerstand gegeben.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwuf soll ein einheitliches Tierwohllabel zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft eingeführt werden. Die Verwendung des Zeichens soll freiwillig sein, jedoch an die Erfüllung von bestimmten Kriterien von der Haltung über den Transport bis zur Schlachtung gebunden sein, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen. Festgelegt werden sollen die Kriterien in einer Rechtsverordnung. Die Bundesregierung sichert in dem Entwurf zu, sie werde die Initiative für ein EU-weites, verpflichtendes Kennzeichen ergreifen und sich für die Einführung eines solchen Zeichens einsetzen. Zudem soll weiter geprüft werden, ob und wie ein nationales, verbindliches Kennzeichen geregelt werden könnte.
Mit dem geplanten Aktionsprogramm Insektenschutz, das unter Federführung des Bundesumweltministeriums erarbeitet worden ist, sollen Ziele und Maßnahmen zum Insektenschutz verbindlich verankert werden. Insgesamt will die Bundesregierung 100 Mio Euro im Jahr für die Förderung des Insektenschutzes und den Ausbau der Insektenforschung zur Verfügung stellen. Zur Finanzierung von Förderprogrammen im Agrarbereich ist vorgesehen, im Bundeshaushalt 2020 einen Sonderrahmenplan in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) einzurichten. Dieser soll mit 50 Mio Euro ausgestattet werden. AgE (04.09.2019)
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