Grundsteuerreform

Bauernverband warnt vor Mehrbelastung

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt seine Kritik an der im Rahmen der Grundsteuerreform vorgesehenen ersatzlosen Streichung der seit Jahrzehnten geltenden Regelung für bäuerliche Tierhaltungskooperationen. "Es ist nicht akzeptabel, dass diese Tierhaltungen künftig als Gewerbebetrieb mit weitreichenden nachteiligen steuerlichen Konsequenzen eingestuft werden sollen, obwohl die erforderlichen Flächen über die beteiligten kleinen und mittleren bäuerlichen Familienbetriebe vorhanden sind", erklärte der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling anlässlich der morgigen Anhörung im Bundestag zum Grundsteuerreformgesetz. Er forderte die Koalitionsfraktionen dazu auf, die aus seiner Sicht unbedachte Streichung des § 51a Bewertungsgesetz rückgängig zu machen.
Zudem müsse es dabei bleiben, dass Wohngebäude auf den Höfen weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen sind, um steuerliche Mehrbelastungen auszuschließen. Hemmerling warnte vor Abgrenzungsschwierigkeiten, sollten die Wohngebäude tatsächlich aus dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen im bewertungsrechtlichen Sinne herausgenommen werden. Schließlich will der DBV sichergestellt wissen, dass alle land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen von einer neuen, erhöhten Grundsteuer C für baureife Grundstücke ausgenommen sein werden.
Eine Mehrbelastung für die Land- und Forstwirtschaft müsse mit der Grundsteuerreform auf jeden Fall vermieden werden, betonte der stellvertretende DBV-Generalsekretär. Die Landwirte seien insgesamt sehr stark von der Grundsteuerreform betroffen; eine Substanzbesteuerung dürfe es weiterhin nicht geben. Besonders wichtig sei die Zugrundelegung der Ertragsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Flächen für die Grundsteuer A. "Wir brauchen eine möglichst transparente und bürokratiearme Gestaltung", so Hemmerling. AgE (11.09.2019)
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