Bundeskompensationsverordnung

Bundesumweltministerium legt Entwurf vor

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In die seit längerem andauernde Auseinandersetzung um eine Bundeskompensationsverordnung kommt Bewegung. Das Bundesumweltministerium hat Ende vergangener Woche einen Entwurf an die Länder und Verbände geschickt und um Stellungnahmen bis zum 11. Oktober gebeten. Der Verordnungsentwurf hat noch nicht die Zustimmung der beteiligten Bundesressorts, darunter das Bundeslandwirtschaftsministerium.


Mit der Erarbeitung einer Bundeskompensationsverordnung kommt die Bundesregierung einem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag nach. Ziel soll es demzufolge sein, bei der Errichtung Erneuerbarer-Energien-Anlagen und beim Netzausbau die Flächeninanspruchnahme möglichst gering zu halten. Das Anfang dieses Jahres beschlossene Netzausbaubeschleunigungsgesetz enthält einer Ermächtigung für eine Bundeskompensationsverordnung, die den naturschutzrechtlichen Ausgleich beim Netzausbau regeln soll.
Unter anderem präzisiert der Verordnungsentwurf des Bundesumweltministeriums die gesetzlich vorgeschriebene Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und nennt Voraussetzungen, unter denen ein Ausgleich in Form von Ersatzzahlungen erfolgen kann.
In Fachkreisen sorgt der Entwurf für Enttäuschung. Weder sei ein Vorrang für produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) enthalten, noch eine Regelung, die eine Verwendung von Ersatzzahlungen für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen ausschließe. Auch die geforderte Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bleibe hinter den Erwartungen zurück. Im Ergebnis werde die Verordnung in der vorliegenden Fassung den Anforderungen an einen flächenschonenden Ausgleich beim Netzausbau nicht gerecht, heißt es. AgE (18.09.2019)
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