Aktionsprogramm Insektenschutz

Bauernverband sieht kooperativen Naturschutz gefährdet

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) bleibt bei seiner harschen Kritik am Aktionsprogramm Insektenschutz. DBV-Präsident Joachim Rukwied monierte heute insbesondere, dass die Bundesregierung die Auswirkungen des Programms für die Landwirtschaft und für den kooperativen Naturschutz nur unzureichend abgeschätzt habe. Er warnt vor enormem Schaden für den kooperativen Naturschutz, sollte dieses Programm eins zu eins umgesetzt werden. Auch werde damit vielen Agrarumweltprogrammen die Grundlage entzogen.


Nach Einschätzung des Bauernverbandes wären landwirtschaftliche Flächen in einer Größenordnung von mehr als 2,3 Mio ha von der Umsetzung des Programms betroffen. Hier könnte dann Landwirtschaft nur noch mit erheblichen Einschränkungen betrieben werden, erläuterte Rukwied.
Der Verbandspräsident betonte erneut, dass der Schutz von Insekten und die Förderung der Biodiversität von der Landwirtschaft unterstützt und zunehmend in der Praxis mit praktikablen und wirtschaftlich tragfähigen Maßnahmen umgesetzt werde. Man wolle jedoch das Prinzip der Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz erhalten und nicht durch Verbotspolitik in Frage stellen. Das Programm müsse daher einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen und überarbeitet werden, so dass der Kooperation ausdrücklich Vorrang vor dem Ordnungsrecht eingeräumt werde, fordert Rukwied.
Nach Einschätzung des Bauernverbandes wird durch das Aktionsprogramm nicht nur das Prinzip des kooperativen Naturschutzes ausgehebelt. Ihm zufolge bedeuten die geplanten Rahmenbedingungen außerdem ein faktisches Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten und erhebliche Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit von Streuobstwiesen und artenreichem Grünland, da diese Flächen per Gesetz pauschal unter Schutz gestellt werden sollen. Laut DBV ist auch die Verpflichtung zur Einhaltung von 5 m beziehungsweise 10 m breiten Gewässerrandstreifen fachlich überzogen und konterkariert den kooperativen Gewässerschutz. AgE (24.09.2019)
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