Agrargenossenschaften

Genossenschaftsverband will Gleichstellung von Einzel- und Mehrfamilienbetrieben

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Shutterstock
Der "Genossenschaftsverband - Verband der Regionen" hat die Bedeutung von Agrargenossenschaften für die ländlichen Räume betont und seine Forderung nach einer Gleichbehandlung der Mehrfamilienbetriebe im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bekräftigt. Zugleich erteilte er einer pauschalen Kappung erneut eine Absage.


"Unsere Agrargenossenschaften sind moderne Unternehmen und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Ostdeutschland", erklärte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Ralf Barkey, heute in Berlin. Im Rahmen der GAP-Reform müssten deshalb die Weichen so gestellt werden, dass diese Zusammenschlüsse von Landwirten und Bauernfamilien ihre Rolle für die Wertschöpfung und das gesellschaftliche Leben auf dem Land weiterhin entfalten könnten.
Von wesentlicher Bedeutung ist für den Genossenschaftsverband die Anerkennung des Mitunternehmerstatus von Genossenschaftsmitgliedern und eine Gleichbehandlung bei der Förderung, insbesondere bei den Beihilfen für die ersten Hektare sowie bei Kappung und Degression von Fördermitteln. Der Verband sieht sich durch Ansätze in Frankreich und Italien bestätigt, wo ähnliche Organisationen längst als Zusammenschlüsse von Einzelunternehmen behandelt würden.
Nach Darstellung von Barkey hat auch die Bundesregierung Agrargenossenschaften bereits als Gruppe von Einzelbetrieben behandelt, und zwar bei den Dürrehilfen im vergangenen Jahr. Nach seinem Verständnis kann es daher nicht angehen, dass die Zusammenschlüsse im Schadenfall die finanziellen Verhältnisse jedes Mitglieds aufschlüsseln müssten, bei der Agrarförderung aber nicht in gleicher Weise verfahren werde. Bei einem durchschnittlichen Fördervolumen von etwa 450 000 Euro pro Jahr drohten im Falle einer Kappung und ohne Anerkennung des Mitunternehmerstatus erhebliche wirtschaftliche Verwerfungen, warnte der Vorstandschef.
"Der Gesetzgeber täte daher gut daran, die Ideen des Agrarausschusses des Europaparlaments von Anfang April aufzugreifen und zu konkretisieren", betonte Barkey. Dieser habe sich zwar grundsätzlich für eine Obergrenze von 100 000 Euro bei den Direktzahlungen ausgesprochen. Gleichzeitig solle aber die Hälfte der Lohnkosten der Betriebe angerechnet und auf eine Kappung gänzlich verzichtet werden, wenn mindestens 10 % des Prämienvolumens auf die ersten Hektare umverteilt werde. AgE (24.09.2019)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

xs

sm

md

lg

xl