Tiertransporte

Bundeslandwirtschaftsministerium will Regelungen verschärfen

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße gegen die Tierschutz-Transportverordnung ausweiten. "Wenn Regeln nicht eingehalten werden und gegen das Tierwohl gehandelt wird, muss es Strafen geben, die weh tun", erklärte Ressortchefin Julia Klöckner heute in Berlin mit Blick auf die bevorstehende Agrarministerkonferenz (AMK). Temperaturüberschreitungen sollten daher künftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft und entsprechend geahndet werden.


Laut der Ministerin sind "empfindliche Bußgelder" für die Transportunternehmen vorgesehen, wenn diese Tiere bei zu hohen Temperaturen verladen und transportieren. Klöckner erwartet von den Bundesländern, diese Möglichkeit künftig zu nutzen, um die Anforderungen an den Tierschutz konsequenter als bisher durchzusetzen. Neben dem Aufbau einer Datenbank für Transportrouten sei diese Verschärfung eine weitere Maßnahme, um die Länder beim Vollzug zu unterstützen.
Laut dem Ministerium wurde ein entsprechender Entwurf für eine Änderung der Tierschutz-Transportverordnung den Ländern bereits zur Stellungnahme vorgelegt. Nach Ressortangaben sind die Bundesländer verfassungsrechtlich für die Überprüfung und Genehmigung der Tiertransporte zuständig. Eine bundeseinheitliche Regelung für die Genehmigung könne aus rechtlichen Gründen nicht erlassen werden; zudem sei die Begutachtung der Fahrzeuge nur vor Ort möglich.
Bereits bei der Frühjahr-AMK in Landau hatten sich Bund und Länder auf eine Verbesserung des Tierschutzes bei Lebendtiertransporten in Drittländer verständigt. Als Kernelement soll eine zentrale Datenbank eingerichtet werden, die den Genehmigungsbehörden relevante Erkenntnisse etwa zu Transportrouten und Versorgungsstationen zur Verfügung stellt. AgE (25.09.2019)
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