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Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser will mit einem Maßnahmenpaket einerseits den Tierschutz in der Nutztierhaltung stärken und andererseits insbesondere den arg verunsicherten Schweinehaltern mehr Investitionssicherheit verschaffen. Wie die Ressortchefin heute vor Journalisten in Düsseldorf erläuterte, zählen zu den Eckpunkten des Pakets die Entwicklung einer Tiergesundheitsdatenbank, die Einrichtung eines Tierschutzbeauftragten, noch wirksamere Kontrollen, die Einführung der Videoüberwachung in Schlachthöfen sowie klare Vorgaben für Tiertransporte. Die Grundlagen für eine Nutztierhaltungsstrategie will die CDU-Politikerin in den kommenden Monaten gemeinsam mit allen Beteiligten erarbeiten. Heinen-Esser erklärte, die Schweinehalter wüssten, dass sie umstellen müssten und sie wollten das auch. Sie stünden dabei aber im Konflikt mit den Vorgaben der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) und dem Baurecht.
Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann betonte, man habe erkannt, dass Tierhalter ihre Ställe aus rechtlichen Gründen nicht modernisieren könnten. Aber jeder neue Stall erfülle bessere Tierwohlanforderungen als der alte. Laut Bottermann wurde daher ein moderner Stall "theoretisch durchgeplant". Ein Neubau und der Umbau eines Stalles sollen nun in die Praxis umgesetzt werden, um zu erkennen, was sich rechtlich ändern muss. Der Staatssekretär sprach von einem "Experimentierfeld" und räumte ein, dass zur TA Luft, für die eine Tierwohlausnahmeregelung angestrebt werde, noch "dicke Bretter zu bohren" seien.
Heinen-Esser verwies auf die finanziellen Hürden für die Landwirte. Es werde geprüft, wie die Umstellung der Schweinehaltung unterstützt werden könne, sagte die Ministerin, die nicht glaubt, dass die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher allein ausreichen werde. Einer Fleischsteuer oder Aufhebung der Mehrwertsteuerermäßigung erteilte sie jedoch eine Absage; dies sei nicht zielführend.
Wie die Ministerin zur Tiergesundheitsdatenbank feststellte, soll die Zusammenführung verschiedener Daten beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) dazu führen, dass Mängel schneller erkannt und abgestellt werden. Ergebnisse der Eigenkontrolle der Tierhalter sollen mit denen der Ämter verzahnt werden. So will man den Faktor Zufall weiter reduzieren.
Der oder die Tierschutzbeauftragte soll im Januar 2020 mit der Arbeit beginnen, wobei er oder sie laut Heinen-Esser unter anderem eine Mittlerrolle zwischen Produzenten und Verbraucher einnehmen soll. Hinsichtlich der Tiertransporte erwartet die Ministerin vom Bund in Kürze eine Regelung zur Verkürzung der Maximaldauer bei hohen Temperaturen. Im Hinblick auf die Videoüberwachung in Schlachthöfen verwies sie auf eine Zielvereinbarung mit der Branche. Ihr Ziel wäre es, dass in einem Jahr in 60 % aller Schlachthöfe eine Videoüberwachung eingerichtet sei. AgE
(02.10.2019)