Tierhaltungskooperationen
Bewertungsrechtliche Sonderregelung bleibt
18.10.2019 — Die geltende Sonderregelung für bäuerliche Tierhaltungskooperationen bleibt erhalten. Der agrarpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Albert Stegemann, bestätigte heute eine entsprechende Verständigung der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Demnach bleibt es zwar bei der vorgesehenen Streichung von § 51a Bewertungsgesetz im Zuge der Grundsteuerreform, die morgen vom Bundestag beschlossen wird.