Pflanzenschutzmittel

Umweltbundesamt sieht Biodiversitätsschutz durch Urteile gefährdet

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Das Umweltbundesamt (UBA) sieht die biologische Vielfalt durch aktuelle Urteile zur Pflanzenschutzmittelzulassung gefährdet und pocht daher auf eine obergerichtliche Prüfung der Rechtslage. Nach Angaben des UBA sprechen drei kürzlich ergangene Urteile des Verwaltungsgerichts (VG) Braunschweig deutschen Behörden das Recht ab, die tatsächlichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt vollumfänglich zu bewerten und Schutzmaßnahmen für die biologische Vielfalt und das Grundwasser vorzuschreiben.
UBA-Präsidentin Maria Krautzberger warnte, dass der Schutz der biologischen Vielfalt im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln wegfallen könnte, sollten die Urteile des Verwaltungsgerichts rechtskräftig werden. Auch der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen mit Rückständen aus dem Pflanzenschutz wäre nach ihrer Auffassung dann in Deutschland nicht mehr sichergestellt. Krautzberger hält es somit für unerlässlich, dass diese Rechtsfragen vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg geklärt werden. Das UBA hat daher das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gebeten, fristgerecht bis zum 28. Oktober Berufung gegen die Urteile zu beantragen.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte unter anderem entschieden, dass die vom Umweltbundesamt festgestellten Auswirkungen eines Herbizids und eines Insektizids auf die biologische Vielfalt in der Zulassung nicht berücksichtigt werden dürfen, da es hierfür noch keinen Bewertungsleitfaden der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gebe. In einer weiteren Eilentscheidung erklärte das Gericht die vom UBA geforderte Anwendungsbeschränkung eines Herbizids zum Schutz des Grundwassers für unzulässig.
Die mit den Urteilen des VG Braunschweig aufgeworfenen europarechtlichen Fragen gehen nach Auffassung des Umweltbundesamtes deutlich über die konkret entschiedenen Fälle hinaus, was einen Widerspruch des BVL rechtfertige. Verzichte die Bundesbehörde darauf, nähme sie als Zulassungsstelle klaglos hin, dass umweltschädliche Pflanzenschutzmittel weiter zugelassen werden, erläuterte Krautzberger. Ihrer Ansicht nach würde damit das Zulassungsverfahren seinen Sinn verlieren. AgE (21.10.2019)
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