Umweltbericht

Bundesregierung räumt zu hohen Flächenverbrauch ein

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Der Flächenverbrauch in Deutschland ist mit für 2017 ausgewiesenen 58 ha täglich weiterhin zu hoch. Das räumt die Bundesregierung im Umweltbericht 2019 ein, den sie aktuell vorgelegt hat. Eine Fortsetzung der Entwicklung der letzten Jahre werde nicht genügen, um die vorgegebenen Reduktionsziele zu erreichen, heißt es in dem Bericht. Eine bessere Nutzung bestehender Siedlungsflächen sei eine der zentralen Herausforderungen, wobei derzeit - mit Blick auf die Zuwanderung von außen - erhebliche Unsicherheiten über die künftige Bevölkerungsentwicklung in Deutschland bestünden. Es bedürfe in weit stärkerem Umfang einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung, die dem Prinzip "Innen- vor Außenentwicklung" folge und den Neubau auf der "grünen Wiese" weitestgehend vermeide.
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sei deshalb ein die Beschreibung des Flächenverbrauchs ergänzender Indikator eingeführt worden, der die "Siedlungsdichte" beobachte, führt die Bundesregierung aus. Ziel sei es, die Siedlungsdichte zumindest konstant zu halten. Verwiesen wird auf das in der Nachhaltigkeitsstrategie festgelegte Ziel, den täglichen Flächenverbrauch im Mittel bis 2030 auf unter 30 ha zu senken.
Das Bundesumweltministerium habe sich im Integrierten Umweltprogramm für eine Reduzierung auf höchstens 20 ha pro Tag ausgesprochen, um der Linie zu folgen, die im Klimaschutzplan 2050 vorgezeichnet sei, heißt es weiter. In dem Plan werde nämlich für 2030 das Flächenverbrauchsziel Netto-Null angestrebt.
Baugesetzbuch-Novellen in den Jahren 2014 und 2015 haben der Bundesregierung zufolge allerdings planungsrechtlich die erleichterte Unterbringung von Flüchtlingen ermöglicht sowie 2017 den Wohnungsbau unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren erleichtert. Diese Neuregelungen hätten die Auswirkungen auf den Flächenverbrauch nicht in den Blick genommen, seien jedoch in ihrer Anwendung bis Ende 2019 befristet. Derzeit stünden allerdings Forderungen im politischen Raum, diese Frist zu verlängern oder ganz aufzuheben. Die Novelle des Raumordnungsgesetzes 2017 hingegen habe in ihren Grundsätzen neu verankert, dass dem Flächenverbrauch in der Raumplanung unter anderem durch quantifizierte Vorgaben entgegengewirkt werden solle. AgE (24.10.2019)
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