Halbzeitbilanz

Bundesregierung sieht sich im Agrarbereich auf gutem Weg

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Die Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK), umfangreiche Hilfen für Land- und Forstwirte zur Bewältigung der Dürrefolgen sowie der Beschluss zur Einführung eines staatliches Tierwohlkennzeichens sind zentrale Vorhaben im Agrarbereich, die die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge in der laufenden Legislaturperiode bislang umgesetzt hat.
In ihrer sogenannten Halbzeitbilanz, die das Bundeskabinett heute zur Kenntnis genommen hat, führt die Regierung auf der Habenseite zudem das beschlossene Aktionsprogramm Insektenschutz einschließlich der darin enthaltenen Einschränkung des Einsatzes glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ab 2020 und deren voraussichtliches Verbot ab 2023 an. Man habe zudem die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Landwirte die Ferkelkastration unter Vollnarkose selbst durchführen können. Die auf den Weg gebrachte Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes diene einer "ausgewogenen Regelung zum Umgang mit Wölfen",
Bekräftigt wird das Ziel, die Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft schrittweise zu senken. Durch weniger Stickstoffüberschüsse, mehr Ökolandbau und weniger Emissionen in der Tierhaltung solle die Landwirtschaft klimafreundlicher werden. Zu den weiteren Vorhaben, die die Regierung noch in Angriff nehmen will, zählen eine Ackerbaustrategie, um insbesondere die umwelt- und naturverträgliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern und die Anpassung des Ackerbaus an den Klimawandel zu gewährleisten. Vorgesehen sind außerdem eine Verschärfung der Düngeverordnung, um den Anforderungen des europäischen Rechts nachzukommen, sowie eine bundesweit einheitliche Regelung für ein Gentechnik-Anbauverbot auf Grundlage der Brüsseler Opt-Out-Richtlinie. AgE (07.11.2019)
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