Tierwohlkenneichengesetz

Länderkammer trägt freiwilliges Label mit

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Die Länder geben ihren Widerstand gegen das vom Bundeslandwirtschaftsministerium verfolgte Konzept eines freiwilligen Tierwohllabels auf. In der vom Bundesrat beschlossenen Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Tierwohlkennzeichengesetz fanden die kritischen Empfehlungen des Agrarausschusses fast durchweg keine Mehrheit. Angenommen wurde lediglich eine Änderung im Gesetzestext, die einen reibungslosen Datenaustausch zwischen den Kontrollstellen, die die Einhaltung der Anforderungen überwachen, und den zuständigen Landesbehörden gewährleisten soll.
Der Agrarausschuss hatte sich negativ zu den Labelplänen der Bundesregierung geäußert. Seiner Auffassung nach ist ein freiwilliges Label weder geeignet, eine hohe Marktdurchdringung zu erzielen, noch Märkte außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels zu erreichen. Diese Einschätzung fand jedoch ebenso wenig die Zustimmung im Plenum wie die Forderung nach einer verpflichtenden Vollkennzeichnung unter Einbeziehung von Herkunft, Haltungsform und Tierwohlkriterien. AgE (11.11.2019)
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