Risikoabsicherung

Bundesrat sieht den Staat gefordert

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Der Bundesrat sieht den Staat gefordert, die Risikoabsicherung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu unterstützen. In einer heute gefassten Entschließung spricht sich die Länderkammer dafür aus, für Mehrgefahrenversicherungen gegen witterungsbedingte Risiken Prämienzuschüsse zu zahlen. Dies soll insbesondere für solche Sektoren und Risiken erfolgen, in denen noch kein für die Betriebe wirtschaftlich tragbares Versicherungsangebot am Markt ist oder große Wettbewerbsunterschiede innerhalb der Europäischen Union bestehen.
Hinsichtlich der Finanzierung fand allerdings der Vorschlag des Agrarausschusses keine Mehrheit, zusätzliche Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) zur Verfügung zu stellen.
Bekräftigt hat der Bundesrat die Forderung nach einer Absenkung des Versicherungssteuersatzes für die Risiken Trockenheit und Ertragsausfälle bei Tierseuchen. Der bisherige Steuersatz von 19 % der Versicherungsprämie sei auf den ermäßigten Satz von 0,03 % der Versicherungssumme zu reduzieren. Geprüft werden müsse die Einführung von weiteren Instrumenten, wie etwa finanziellen Risikorücklagen.
Der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing begrüßte die Entschließung als "ein wichtiges Signal an die vom Klimawandel und den daraus resultierenden Extremwetterereignissen stark betroffene Land- und Forstwirtschaft". "Die Politik ist bereit, das wirtschaftliche Überleben der Betriebe zu sichern", betonte Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber nach dem Beschluss des Bundesrates. Gefragt seien neue Wege, um die Betriebe bei ihrem Risikomanagement zu unterstützen.
Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt verwies auf das Dürrejahr 2018. Es habe sich gezeigt, dass die Landwirte durch den Klimawandel immer größeren Risiken ausgesetzt seien. Nach den Soforthilfen des Bundes und der Länder müsse man nunmehr die Betriebe in die Lage versetzen, "solche Situationen ohne staatliche Notprogramme zu überstehen". Der Entschließung lag ein gemeinsamer Antrag von Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen zugrunde. AgE (11.11.2019)
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