Österreich

Glyphosatverbot wird wahrscheinlich kommen

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Das vollständige Anwendungsverbot von Glyphosat in Österreich, das der Wiener Nationalrat am 2. Juli beschlossen hatte, dürfte wie vorgesehen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Europäische Kommission hat das Verbot bis zum Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Stillhaltefrist am 29. November nicht untersagt. Die Brüsseler Behörde schickte lediglich ein Schreiben an die Wiener Regierung, in dem die Vorgehensweise Österreichs kritisiert und ein Vertragsverletzungsverfahren in Aussicht gestellt werden.


Dem Anwendungsverbot wird von der Kommission kein Riegel vorgeschoben, obwohl sie das nationale Glyphosatverbot vor Monaten noch für europarechtswidrig erklärt hatte. In ihrem Schreiben weist die Behörde lediglich darauf hin, dass das Gesetz bereits als Entwurf hätte notifiziert werden müssen und nicht erst nach dem Beschluss durch den National- und den Bundesrat. Nun besteht die Gefahr, dass es zu Klagen und zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommen könnte. Das österreichische Bundesland Kärnten war 2018 mit einem Totalverbot von Glyphosat vor der Kommission gescheitert.
Die Landwirtschaftskammer Österreich sieht daher weiterhin eine große Rechtsunsicherheit für die heimischen Bauern. "In der Beurteilung des Glyphosat-Anwendungsverbots in Kärnten hatte die EU-Kommission noch anders entschieden und das Gesetz als europarechtswidrig erklärt. Es ist daher für uns völlig unverständlich, dass die Kommission bei der Notifikation keine ausführliche Stellungnahme gegen den Beschluss eingebracht hat", kritisiert die Landwirtschaftskammer. Deshalb müsse schnellstens Klarheit über die rechtliche Situation zum Glyphosateinsatz geschaffen werden.
Der Österreichische Bauernbund verlangte mit Blick auf ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren, das "Pfuschgesetz von SPÖ, FPÖ und NEOS" im Parlament zu reparieren und ordnungsgemäß zu ratifizieren. Zugleich forderte der Verband Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein auf, das Gesetz nicht in Kraft treten zu lassen. "Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist aus gutem Grund auf europäischer Ebene geregelt, damit für die Landwirtschaft in den Mitgliedstaaten gleiche Bedingungen gelten", so der Bauernbund. Nationale Einzelverbote seien nicht im Sinne europäischer Zulassungsmechanismen. AgE (04.12.2019)
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