Eins sei vorweggenommen, auch ab dem 1. Februar 2020 ist die Ausbringung von Harnstoff noch erlaubt. Dabei gilt es Einiges zu befolgen. "Harnstoff als Düngemittel darf ab dem 1. Februar 2020 nur noch aufgebracht werden, soweit ihm ein Ureasehemmstoff zugegeben ist oder unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vier Stunden nach der Aufbringung eingearbeitet wird." Was ist damit nun gemeint?
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(04.12.2019)