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Nur kosmetische Korrekturen bietet nach Auffassung der agrarpolitischen Sprecherin der Linken im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann, der Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Statt für den Ausstieg aus der jahrelang geduldeten rechtswidrigen Haltung von Sauen in sogenannten Kastenständen zu sorgen, werde mit dem vorliegenden Entwurf lediglich die herrschende Praxis legalisiert, kritisierte Tackmann. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage räume die Bundesregierung ein, dass ihr Entwurf hinter dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt vom 24. November 2015 zur Haltung von Sauen in Kastenständen zurückbleibe.
Zudem kritisiert die Linke-Abgeordnete, dass eine zwar kürzere, aber engere Fixierung der Sau weder zu mehr Tierschutz noch zu Rechtssicherheit für die Sauenhalter führe. Die Bundesregierung verspiele damit auch bei diesem Tierschutzthema die Zukunftsfähigkeit der Nutztierhaltung, die bereits mit dem "Rücken an der Wand" stehe.
Die Bundesregierung stellt indes fest, dass ihr Entwurf den Sauenhaltern ermöglicht, ohne Zwischeninvestition die Umstellung auf die deutlich kürzere Fixationsdauer und die neuen Anforderungen an Kastenstände vorzunehmen. Als Voraussetzung müssten die bestehenden Kastenstände die Anforderungen der Übergangsregelung erfüllen. Die Kastenstände müssen der Regierung zufolge so beschaffen sein, dass die Tiere sich nicht verletzen, ungehindert aufstehen, sich in Seitenlage hinlegen sowie den Kopf ausstrecken können. Die bisher geltenden Anforderungen des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt sehen dagegen vor, dass Sauen ungehindert ihre Gliedmaßen ausstrecken können. AgE
(17.12.2019)