Pflanzenschutzmittelhandel

Bundeskartellamt und BayWa schließen Settlement

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Die BayWa AG und das Bundeskartellamt haben sich auf die Beendigung des Kartellverfahrens zum Handel mit Pflanzenschutzmitteln geeinigt. Man habe sich dazu entschieden, das komplexe, zeitaufwändige und ressourcenintensive Verfahren mittels eines Settlements zu beenden, teilte die Konzernführung mit. Das Settlement sei nach reiflicher Abwägung akzeptiert worden, um Rechtssicherheit für das Unternehmen herzustellen und die Interessen der Aktionäre zu schützen. Es beinhalte die Zahlung von 68,6 Mio Euro. Aus rechtlichen Gründen könnte sich diese Summe in den nächsten Wochen noch reduzieren.
Eine Ergebnisbelastung des Jahres 2019 aus dieser Einigung mit dem Kartellamt werde durch Sondererträge aus verschiedenen Beteiligungsverkäufen vollständig ausgeglichen, berichtete die BayWa AG weiter. Der Vorstand geht ungeachtet dessen nach wie vor von einer Ergebnissteigerung im Vergleich zu 2018 aus. Die Konzernleitung hob zudem hervor, dass die Kunden im Zusammenhang mit diesem Verfahren keinen wirtschaftlichen Schaden gehabt hätten. Dies sei auf das schon immer im Unternehmen geltende, stark gestaffelte, sehr individualisierte Preissystem zurückzuführen.
Das Bundeskartellamt ist seit Anfang 2015 Vorwürfen hinsichtlich wettbewerbsbeschränkender Absprachen von insgesamt 13 Anbietern von Pflanzenschutzmitteln nachgegangen. Dabei geht es im Einzelnen um Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen bei der Kalkulation und der Festlegung von Großhandels- und Endverkaufspreisen. Im Fokus dieser Untersuchungen stehen neben der Baywa die Agravis und die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main (RWZ). Außerdem ist auch der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) betroffen. Untersuchungen wegen mutmaßlicher wettbewerbsbeschränkender Absprachen beim Vertrieb von Agrartechnik stellte das Kartellamt im Februar 2018 ein. AgE (03.01.2020)
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