Die Aufhebung des Tierarztvorbehalts für die Betäubung bei der Ferkelkastration ist endgültig in trockenen Tüchern. Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung mit den vom Bundesrat verlangten Änderungen beschlossen. Die Verordnung, die den Weg für die Kastration unter Isoflurannarkose frei machen soll, tritt nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kürze in Kraft.
Die Zustimmung der Länderkammer hatte lange auf des Messers Schneide gestanden. Letztlich hatte der Bundesrat die Verordnung im September 2019 nach Maßgabe von mehr als 20 Änderungen mit knapper Mehrheit gebilligt. Die Bundesregierung hat sämtlichen Forderungen Rechnung getragen. Für einen Teil der Anpassungen wurde eine Nachnotifizierung durch die Europäische Union erforderlich, so dass es zu Verzögerungen gekommen ist.
Laut der Verordnung müssen Landwirte, die ihre Ferkel unter Isoflurannarkose kastrieren wollen, einen Sachkundenachweis erbringen. Dazu muss ein Lehrgang über die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse erfolgreich absolviert worden sein. Der Lehrgang muss mindestens zwölf Stunden umfassen und Kenntnisse in einer Reihe von vorgeschriebenen Bereichen vermitteln. Die Teilnehmer müssen eine schriftliche und mündliche Prüfung ablegen, bevor sie ihr Wissen in einer Praxisphase anwenden, an deren Ende ebenfalls eine Prüfung steht.
Der Verordnung zufolge dürfen bereits vorhandene Narkosegeräte weiterverwendet werden. Deren Einsatz muss jedoch im Einzelnen dokumentiert werden. Für die Unterstützung der Anschaffung von Narkosegeräten stehen im diesjährigen Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums bis zu 28 Mio Euro zur Verfügung. AgE
(14.01.2020)