Düngeverordnung

DBV-Präsidium verlangt grundsätzliche Korrekturen

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat seine Forderung nach grundsätzlichen Korrekturen an der vorgesehenen Novelle der Düngeverordnung bekräftigt. In einer gefassten Erklärung verlangt das DBV-Präsidium neben einer Neujustierung der Roten Gebiete und einem konzertierten Messstellen-Überprüfungsprogramm von Bund und Ländern die Verankerung von Alternativen und Ausnahmemöglichkeiten für die geplante pauschale Deckelung der Düngung in Höhe von 80 % des Nährstoffbedarfs sowie ein Verzicht auf das geplante Verbot der Andüngung von Zwischenfrüchten.
Zwar müsse es das Ziel sein, Strafzahlungen aus Brüssel abzuwenden und die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Deutschland und der EU zu beenden, räumt das DBV-Präsidium ein. Gleichzeitig müsse jedoch vermieden werden, "dass das Düngerecht ohne qualifizierte Folgenabschätzung im Eilverfahren durchgewunken und die fachlichen Grundsätze einer ordnungsgemäßen Düngung und eines präzisen Gewässerschutzes dem politischen Druck geopfert werden", heißt es in der Erklärung.
Anstatt der geforderten Begrenzung der Düngung unterhalb des Pflanzenbedarfs verlangt der Bauernverband eine verpflichtende Umsetzung von kooperativen Gewässerschutzmaßnahmen. Eine Ausnahme für das Grünland von der Deckelung der Düngung müsse generell gelten und nicht nur als Länderoption.
Für unerlässlich hält das Präsidium angemessene Übergangsfristen für anstehende Verschärfungen sowie eine wirksamem Förderung. Schließlich müssten Vorschläge wie vier verschiedene Hangneigungskulissen am Gewässerrand mit jeweils unterschiedlichen Vorgaben deutlich vereinfacht werden. AgE (20.01.2020)
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