EU-Rechnungshof

Stärkere Nutzung neuer Technologien zur GAP-Überwachung gefordert

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Für einen stärkeren Einsatz neuer Bildgebungstechnologien zur Überwachung der EU-Agrarpolitik hat sich der Europäische Rechnungshof (EuRH) ausgesprochen. In einem heute vorgelegten Sonderbericht erkennt der Rechnungshof zwar an, dass in den letzten Jahren in der Europäischen Union diese Technologien zur Bewertung der flächenbezogenen Direktbeihilfen für Landwirte gefördert worden seien. Bei der Nutzung zur Überwachung von Umwelt- und Klimaanforderungen seien jedoch nur langsam Fortschritte erzielt worden. Technologien wie beispielsweise die Sentinel-Satelliten des EU-Programms Copernicus könnten die Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) insgesamt grundlegend verändern, heißt es in dem Bericht.
Mit Blick auf die Ausgestaltung der Reform der GAP nach 2020 empfehlen die Luxemburger Rechnungsprüfer der Europäischen Kommission, den Ansatz der Kontrollen durch Monitoring als zentrales System der Zahlstellen zu fördern. Dazu sollten Synergien bei der Verarbeitung, Speicherung oder Beschaffung von Satellitendaten ermittelt werden. Dies gelte vor allem für die Kontrollen von Umwelt- und Klimaprogrammen.
Anerkennend wird hervorgehoben, dass im Mai 2018 eine erste Zahlstelle in der italienischen Provinz Apulien mit der Durchführung von "Kontrollen durch Monitoring" bei den flächenbezogenen Direktzahlungen begonnen habe. Zudem hätten im vergangenen Jahr 15 Zahlstellen in Belgien, Dänemark, Italien, Malta und Spanien diesen neuen Ansatz für einen Teil ihrer Regelungen angewendet. Der EuRH wies ferner darauf hin, dass 13 Zahlstellen in acht weiteren Mitgliedstaaten angekündigt hätten, in diesem Jahr die entsprechende Technik für einige Beihilferegelungen einführen zu wollen.
Indes kritisiert der EU-Rechnungshof in seinem Bericht mit Nachdruck, dass im Jahr 2019 keine der Zahlstellen den Ansatz der Kontrollen durch ein Monitoring für Agrarumwelt- und Klimaanforderungen angewendet habe. Ausschlaggebend dafür sei, dass einige Anforderungen nicht allein anhand von Sentinel-Daten kontrolliert werden könnten. Die Rechnungsprüfer monieren außerdem, dass die für die künftige GAP vorgeschlagenen Leistungsindikatoren für eine direkte Überwachung mithilfe von Copernicus-Sentinel-Daten weitgehend ungeeignet seien. AgE (29.01.2020)
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