Neues Düngerecht

Stegemann hofft auf baldige Klarheit für die Landwirte

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Die Chance auf verlässliche Rahmenbedingungen für die Düngung eröffnet nach Überzeugung des agrarpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, der gestrige Beschluss des Koalitionsausschusses. "Die Betriebe brauchen dringend Klarheit, wie es mit der Düngeverordnung weitergeht", sagte Stegemann. Das Verfahren müsse so bald wie möglich abgeschlossen werden. Dafür ist eine Bundesratsentscheidung am 3. April notwendig.
Ein Moratorium in dem laufenden Verfahren ist dem CDU-Politiker zufolge vom Tisch. Aus seiner Sicht hat dafür "zu keinem Zeitpunkt eine realistische Chance bestanden". Grundlage der Vereinbarung im Koalitionsausschuss sei, "dass wir unter allen Umständen ein Zweitverfahren gegen Deutschland und eine Verurteilung zur Zwangsgeldzahlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie verhindern müssen". Eine solche Verurteilung wäre laut Stegemann "politisch und finanziell verheerend". Sie würde seiner Auffassung nach der Landwirtschaft auf die Füße fallen und ihrer Akzeptanz in der Gesellschaft "einen Bärendienst erweisen".
Das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium würden geforderte Änderungen am vorliegenden Referentenentwurf zur erneuten Novelle der Düngeverordnung vornehmen und bei der EU-Kommission einreichen. Positiv wertet der Unionsabgeordnete die jüngst von der Generaldirektion Umwelt vorgebrachte Kritik an der fehlenden Plausibilität bei der Ausweisung der Roten Gebiete. Sie komme der Forderung nach einer stärkeren Differenzierung entgegen.
Nach Informationen Stegemanns ist bislang noch offen, wie die zugesagten Mittel konkret und über welche Programme verteilt werden sollen. Für ihn steht dabei außer Frage, "dass wir unter anderem auch den besonderen Herausforderungen in den Roten Gebieten Rechnung tragen müssen, soweit dies beihilferechtlich möglich ist".
Von der Bundesumweltministerin erwarte die Union, dass sie gemeinsam mit ihren Länderkollegen die bestehenden Mängel im Messstellennetz beseitige. Neben einer obligatorischen Binnendifferenzierung gehöre dazu, bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für das Nitratmessstellennetz zu schaffen. Dies sei die entscheidende Voraussetzung, dass die erhobenen Werte belastbar und vergleichbar seien. AgE (31.01.2020)
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