Ferkelkastration

Landwirte können Zuschuss für Narkosegeräte beantragen

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Insgesamt 20 Mio Euro stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium in diesem Jahr für die Anschaffung von Narkosegeräten zur Ferkelkastration zur Verfügung. Die Förderrichtlinie ist heute in Kraft getreten. Damit können Landwirte eine finanzielle Unterstützung beantragen. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 60 % der beihilfefähigen Ausgaben gewährt.
Mit dem Erlass der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung hat das Agrarressort die rechtliche Voraussetzung für die Kastration unter Isoflurannarkose geschaffen. Die Verordnung ermöglicht es Landwirten oder anderen sachkundigen Personen, die Vollnarkose mit dem Tierarzneimittel Isofluran durchzuführen. Voraussetzung ist, dass die notwendige Sachkunde sowohl theoretisch als auch praktisch nachgewiesen wurde.
Ab 1. Januar 2021 ist die Ferkelkastration in Deutschland nur noch unter Betäubung erlaubt. Neben der chirurgischen Kastration unter Isoflurannarkose stehen die Jungebermast und die Impfung gegen Ebergeruch als Alternativen zur Verfügung. Ressortchefin Julia Klöckner hat Tierhalter, Fleischverarbeiter und den Handel aufgefordert, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Nicht zulässig ist die Kastration unter Lokalanästhesie, weil dabei laut Bundeslandwirtschaftsministerium die gesetzlich vorgeschriebene Schmerzausschaltung nicht gewährleistet ist. AgE (02.02.2020)
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