Deutlichen Nachholbedarf hat der Europäische Rechnungshof (EuRH) bei der Messung und Verringerung von Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ausgemacht. In einem heute vorgestellten Sonderbericht über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kritisiert der EuRH, dass nicht alle Mitgliedstaaten die 2009 angenommene EU-Pflanzenschutzmittelrichtlinie umsetzten. Der EU-Kommission warf er vor, nach wie vor nicht in der Lage zu sein, die Auswirkungen und Risiken aufgrund der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln genau zu überwachen.
Zwar erkennt der EuRH an, dass die Kommission seit 2016 verstärkt Maßnahmen ergriffen habe, um die Umsetzung der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln durchzusetzen. Bisher gebe es aber weder klare Kriterien noch spezifische Anforderungen, die dazu beitragen könnten, die Durchsetzung des integrierten Pflanzenschutzes zu gewährleisten und die Regelkonformität zu beurteilen. Mit Nachdruck wird auch moniert, dass die Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes bislang keine Bedingung für den Erhalt von Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sei.
Mit Blick auf die Einführung der Kategorie "Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko" bemängelt der Rechnungshof, dass bisher lediglich 16 von 487 Wirkstoffen zur entsprechenden Verwendung freigegeben worden seien. Das seien lediglich 3 % und damit ein unzureichender Anteil. Außerdem stellt der EuRH fest, dass es für Landwirte nur wenige Anreize gebe, ihre Abhängigkeit von Pflanzenschutzmitteln zu verringern.
Mit Hinweis darauf, dass die EU-Kommission aktuell eine Bewertung der Rechtsvorschriften in diesem Politikbereich vornimmt, empfehlen die Prüfer der Brüsseler Behörde, die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes auf Betriebsebene zu überprüfen. Des Weiteren pocht der Rechnungshof darauf, die Statistiken zum Pflanzenschutzmitteleinsatz zu verbessern. Schließlich werden die Kommissionsbeamten dazu aufgefordert "bessere Risikoindikatoren" zu entwickeln. AgE
(06.02.2020)