Das Bundeslandwirtschaftsministerium kämpft im Vorfeld der entscheidenden Bundesratssitzung in der kommenden Woche um seinen Vorschlag für eine Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum und im Abferkelbereich. In einem Schreiben an ihre Amtskolleginnen und -kollegen signalisiert Staatssekretärin Beate Kasch den Ländern Entgegenkommen, sollten sie bei der Abstimmung über die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf Maßgaben verzichten, die für den Bund nicht akzeptabel sind und ihn veranlassen würden, die Verordnung nicht in Kraft zu setzen.
Hintergrund sind die zum Teil mit knapper Mehrheit angenommenen Empfehlungen des Agrarausschusses der Länderkammer wie zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, für eine verpflichtenden Haltung von Kälbern auf Gummimatten, eine Regelung zur Haltung von Junghennen, Elterntieren von Legehennen und Masthühnern sowie einer Streichung der bislang vorgesehenen Ausnahme für Kleinbetriebe bei der Neuregelung der Kastenstandhaltung.
In einer Protokollerklärung zur anstehenden Bundesratsentscheidung über Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung will sich die Bundesregierung verpflichten, einen Teil der Länderforderungen nach verbindlichen Regelungen in anderen Bereichen als der Sauenhaltung zeitnah aufzugreifen. Dies gilt für die Anbindehaltung von Rindern, die genannten Bereiche der Geflügelhaltung sowie die Haltung von Mastputen. Junghennen, Elterntieren von Legehennen sowie Masthühnern. Darüber hinaus zeigt sich der Bund dem Schreiben der Staatssekretärin zufolge kompromissbereit bei den vorgesehenen Übergangsfristen für die Kastenstandhaltung. Der Agrarausschuss kritisiert eine Übergangsfrist von 17 Jahren für die Umsetzung der Regelung zur Kastenstandhaltung im Deckzentrum als zu lang. AgE
(07.02.2020)