Der Bundesrat entscheidet in dieser Woche über die Neuregelung der Sauenhaltung in Kastenständen. Die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Siebte Verordnung zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sieht sowohl für das Deckzentrum als auch den Abferkelbereich eine deutliche Reduzierung der zulässigen Fixationsdauer von Sauen im Kastenstand und neue Anforderungen an dessen Abmessungen vor. Vorgesehen ist eine Übergangsfrist von 15 Jahren, die im Einzelfall um zwei Jahre verlängert werden kann. Der Agrarausschuss empfiehlt, der Verordnung zuzustimmen, macht dies aber davon abhängig, dass mehr als 30 Änderungsanträge berücksichtigt werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat deutlich gemacht, dass vier dieser Anträge ein Verkündungshindernis darstellen, im Übrigen jedoch Kompromissbereitschaft signalisiert.
Leichter tun sich die Länder mit den vom Bundestag beschlossenen rechtlichen Klarstellungen beim Wolfsabschuss. Aller Voraussicht nach wird der Bundesrat grünes Licht für das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zu geben. Dennoch haben die meisten Länder Vorbehalte gegen die Neuregelung, die sie in einer Entschließung zum Ausdruck bringen wollen.
Zustimmen wird der Bundesrat dem Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Das Gesetz sieht unter anderem die Errichtung einer zentralen Anlaufstelle in Neustrelitz vor. Sie soll bürgerschaftlich und ehrenamtlich Tätige vor allem durch Service-Angebote, die Bereitstellung von Informationen bei der Organisationsentwicklung und die Stärkung von Strukturen in ländlichen Räumen unterstützen.
Auf der Tagesordnung stehen außerdem mehrere Entschließungen zur Verbraucherpolitik. Dabei geht es zum einen darum, die Arbeit der Lebensmittelüberwachungsbehörden für Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter zu machen. Zum anderen soll durch Anpassungen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) die Informationsweitergabe bei festgestellten Regelverstößen verbessert und beschleunigt werden. AgE
(11.02.2020)