Geflügelpest

Aufstallungspflicht in den Niederlanden

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Die gewerblichen Geflügelhalter in den Niederlanden müssen seit gestern ihre Tiere aufstallen, um einer Infektion ihrer Bestände mit der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) vom Typ H5N8 vorzubeugen. Mit dieser Vorschrift reagierte das Haager Landwirtschaftsministerium auf den Ausbruch der Seuche auf einem Kleinbestand im baden-württembergischen Bretzfeld, der am Montag bestätigt worden war. Ressortchefin Carola Schouten begründete dies mit der Wahrscheinlichkeit, dass das Virus auch lokale wilde Wasservogelpopulationen in anderen Teilen Westeuropas befallen haben könnte. In der Folge sei das Risiko für einen Einschleppung der Krankheit in niederländische Geflügelbestände durch Wildvögel gestiegen.
Dem Ministerium zufolge gilt die Aufstallungspflicht zunächst für vier Wochen. Nach dieser Frist könne die Vorschrift unter der Voraussetzung aufgehoben werden, dass sich die Situation „normalisiert“ habe. Auch die Hygienevorschriften für Geflügeltransporte zwischen Deutschland und den Niederlanden wurden verschärft. So hat die niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit (NVWA) verfügt, dass die betreffenden Transportfahrzeuge seit gestern vorsichtshalber zwei Mal gereinigt und desinfiziert werden müssen. Diese Anforderungen galten bereits zuvor für Geflügeltransporte zwischen den Niederlanden und Polen, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und Tschechien. In diesen Ländern war in den vergangenen Wochen der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt worden. AgE (14.02.2020)
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