Düngeverordnung

CSU sperrt sich gegen Kabinettsbefassung

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Shutterstock
Die Novelle der Düngeverordnung wird entgegen der bisherigen Planung morgen nicht auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundeskabinetts stehen. Dem Vernehmen nach hat das CSU-geführte Innenministerium sein Veto eingelegt. Die Vorlage soll nun noch in dieser Woche als Ministerverordnung direkt dem Bundesrat zugeleitet werden. Eine Entscheidung der Länderkammer am 3. April bleibt damit weiterhin möglich.
Eine Kabinettsbefassung der seit Monaten strittigen Novelle ist keine Voraussetzung für eine Verabschiedung der neuen Düngeverordnung im Bundesrat. Mit der Einbindung der Bundesregierung wollte das Bundeslandwirtschaftsministerium wie schon bei der Novelle der Verordnung im Jahr 2017 den breiten politischen Rückhalt deutlich machen, den die die Anpassung erfährt. Offenbar sieht sich die CSU diesmal nicht imstande, das mitzutragen. Allerdings ist die geänderte Verordnung inhaltlich zwischen den Bundesressorts abgestimmt.
Die Änderung der Düngeverordnung muss am 3. April vom Bundesrat beschlossen werden. Anderenfalls sei davon auszugehen, dass es zu einer Verurteilung Deutschlands im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) komme, heißt es in Regierungskreisen in Berlin. Dort beurteilt man die Aussichten vorsichtig optimistisch, dass die Brüsseler Generaldirektion die geplanten Anpassungen der Düngeverordnung akzeptieren wird, nachdem die Bundesregierung den zuletzt vorgebrachten Änderungswünschen im Hinblick auf die Ausweisung der nitrat- und phosphatbelasteten Gebiete Rechnung getragen hat. Ein entsprechendes Signal aus der Kommission erhofft man sich, wenn der demnächst dem Bundesrat zuzuleitende Entwurf den zuständigen Brüsseler Stellen vorliegt.
Für die Erarbeitung einer Verwaltungsvorschrift für die Roten Gebiete hat die Generaldirektion der Bundesregierung eine Frist von einem halben Jahr eingeräumt. Die Frist läuft ab Inkrafttreten der geänderten Verordnung. Das könnte bei günstigem Verlauf Ende April sein. Mit der Erarbeitung soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Anfang März beginnen.
Unterdessen warf Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff der CSU Verantwortungslosigkeit vor. Die Partei lasse damit auch die Bäuerinnen und Bauern im Regen stehen, die dringend Verlässlichkeit einforderten. "Die Strafzahlungen, mit denen Bayern pokert, muss der Bund leisten, aber sie müssten den Verweigerern in Rechnung gestellt werden", so Ostendorff. AgEm Mai 2019. AgE (19.02.2020)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

xs

sm

md

lg

xl