Bundeskompensationsverordnung

Bauernverband will Flächenkauf beim Ersatzgeld ausschließen

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Nur bedingt zufrieden ist der Deutsche Bauernverband (DBV) mit der von der Bundesregierung vorgelegten Bundeskompensationsverordnung. Zwar sei mit dem Beschluss des Bundeskabinetts ein längst überfälliger Schritt unternommen worden, um die bereits seit 2010 im Bundesnaturschutzgesetz geltende Vorschrift zum schonenden Umgang mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen beim Naturschutzausgleich für die Praxis handhabbar zu machen, räumte der DBV ein. Gleichzeitig gebe es jedoch Nachbesserungsbedarf bei den vorgesehenen Regelungen zum Ersatzgeld, wenn Eingriffe beispielsweise in das Landschaftsbild nicht kompensiert werden könnten.
Der Bauernverband sieht den Bundestag gefordert, auch bei der Verwendung des Ersatzgeldes die Flächenschonung zu verankern und einen Verlust an Produktionsflächen für die Landwirtschaft zu vermeiden. Voraussetzung hierfür sei eine eindeutige Vorgabe zur Verwendung der Ersatzgelder, wobei der Aufkauf landwirtschaftlicher Flächen für den Naturschutzausgleich verbindlich auszuschließen sei.
Darüber hinaus fordert der DBV die Schaffung von zusätzlichen Anreizen, um die Entsiegelung von Flächen attraktiver zu machen. Vorgeschlagen wird, dass die Entsiegelung als besonders aufwändige, aber flächenschonende Maßnahme einen Bonus im Biotopwertverfahren nach der Bundeskompensationsverordnung erhält.
Der Bauernverband bekräftigte ferner die Notwendigkeit, die Bundeskompensationsverordnung in einem nächsten Schritt auf alle Bauvorhaben in Bundeskompetenz auszudehnen. In der vorherigen Legislaturperiode war die damalige Bundesregierung mit ihrem Vorhaben, einheitliche Standards bei der Naturschutzkompensation zu schaffen, am Widerstand der Länder gescheitert. AgE (25.02.2020)
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