Feinstaubemissionen

Bundesregierung weist Kritik an Holzheizungen zurück

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Holzfeuerungen haben die Feinstaubemissionen in den letzten zehn Jahren nicht gesteigert. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag zur "Schadstoffbelastung durch Heizen mit Holz". Darin weist die Regierung den Vorwurf der Linksfraktion zurück, Emissionen aus der zunehmenden Nutzung von Holz und Holzpellets würden nicht ausreichend berücksichtigt.
Ferner wird daran erinnert, dass die Immissionsschutzverordnung bereits im Jahr 2010 angepasst worden sei, um den gestiegenen Feinstaubemissionen aus der Nutzung von Holz als Brennstoff zu begegnen. Den Regierungsangaben zufolge liegen umfangreiche Daten über den Einfluss der Holzfeuerungen für die lokale Luftqualität vor. Im Jahr 2019 seien die Luftqualitätsgrenzwerte in reinen Wohngebieten mit wenig Autoverkehr eingehalten worden. Derzeit liefen mehrere Projekte, um die Emissionen in Siedlungsflächen mit einem hohen Anteil an Holzfeuerungen zu untersuchen.
Pellet- und Hackschnitzelheizungen stoßen im Vergleich zu Ölheizungen wesentlich mehr Feinstaub aus; nach einer Beispielrechnung der Regierung ist es etwa das 400- bis 500-Fache. Vorteil der Biomasseverbrennung ist, dass sie als CO2-neutral gilt. Von 2009 bis einschließlich 2019 hat die Regierung deshalb über 320 000 Biomasseanlagen gefördert. Davon wurden etwa 315 000 mit insgesamt 750 Mio Euro bezuschusst, die restlichen Anlagen wurden über Kredite in Höhe von fast 50 Mio Euro gefördert. Das Klimaschutzprogramm 2030 wird nach Einschätzung der Regierung "keinen übermäßigen Anstieg der energetischen Holznutzung" zur Folge haben, denn das Programm ziele auf eine höhere Effizienz im Gebäudesektor ab. Fördermaßnahmen für Festbrennstoffkessel seien dagegen nicht vorgesehen. AgE (26.02.2020)
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