Glyphosat-Zulassungsverfahren

Agrar- und Umweltressort in Berlin sehen Verzögerung "äußerst kritisch"

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Die für den Entscheidungsprozess auf europäischer Ebene zuständigen Ressorts in Berlin, das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium, sehen die Verzögerung im Verfahren zur Zulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat "äußerst kritisch". Dies erklärten Sprecher aus beiden Häusern heute gegenüber AGRA-EUROPE. Sie bekräftigten zugleich, dass die Bundesregierung aufgrund der "höchst kritischen Auswirkungen von Glyphosat auf die Biodiversität" den Wirkstoff bis Ende 2023 vom Markt nehmen wolle, und verwiesen auf die entsprechende Regelung im Koalitionsvertrag der Ampelparteien.
Die Verzögerungen des Bewertungsverfahrens, die laut Europäischer Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) dadurch bedingt sind, dass sehr viele Kommentare bei der öffentlichen Konsultation zu Glyphosat eingegangen sind, werteten die beiden Sprecher als "Hinweis darauf, wie umstritten die Neugenehmigung von Glyphosat ist". Jetzt erwarte man die Vorschläge der Kommission zum weiteren Vorgehen und werde sich "dementsprechend positionieren".
Derweil erklärte der zuständige Kommissionssprecher auf Anfrage, dass die Behörde aller Voraussicht nach eine "temporäre Verlängerung" der Zulassung von Glyphosat vorschlagen werde, um den Prüfbehörden ausreichend Zeit einzuräumen. Sollten sich bei den Arbeiten der EFSA oder der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) jedoch Hinweise darauf ergeben, dass die in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Zulassungskriterien nicht mehr erfüllt seien, werde die Kommission die Genehmigung für Glyphosat nicht erneuern, erklärte der Behördensprecher. Dies gelte auch für eine kurzeitige Zulassung. Die ECHA bestätigte allerdings in dieser Woche, dass auch die Neubewertung des Wirkstoffs eine Einstufung desselbigen als krebserregend "nicht" rechtfertige.
Auf Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung wird die EU-Kommission ihren Vorschlag zu dem Antrag auf eine weitere Zulassung des Herbizids erstellen. Über diesen haben dann die Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) zu befinden. Sollte es in dem Gremium keine qualitative Mehrheit für oder gegen die Wiederzulassung geben, obliegt das letzte Wort bekanntlich der Brüsseler Behörde. AgE (07.06.2022)
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