Bundesrat

Agrar- und Wirtschaftsausschuss für Verlängerung der "Tarifermäßigung"

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Für eine Verlängerung der bis 2022 befristeten steuerlichen Gewinnglättung für Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft haben sich der Agrarausschuss und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates ausgesprochen. Sie empfehlen, in der Stellungnahme der Länderkammer zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 die Forderung nach einer Vorlage für eine leicht administrierbare Anschlussregelung für die wegfallende "Tarifermäßigung" aufzunehmen. Begründet wird dies damit, dass Land- und Forstwirte einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen und regionalen Lebensmitteln sowie zugleich zum Erhalt der natürlichen Lebensräume leisteten. Allerdings befänden sich viele dieser bäuerlichen Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage.
Daneben soll der Bundesrat nach dem Willen seines Agrarausschusses und seines Wirtschaftsausschusses auch die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage anmahnen, eine langjährige Forderung aus dem landwirtschaftlichen Berufsstand. Während die Landwirtschaftsminister der Länder eine solche Regelung befürworten, lehnten die Finanzminister diese bislang aus Sorge um Steuerausfälle ab.
Das Instrument der Tarifermäßigung war 2019 in das Einkommensteuergesetz aufgenommen worden. Es sieht vor, dass anstelle der Bemessung der Einkommensteuer des aktuellen Steuerjahres ein glättender dreijähriger Durchschnittsgewinn herangezogen wird. Dabei wurde von Beginn an auf die drei Betrachtungszeiträume 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2019 bis 2022 abgestellt. Nach derzeitigem Stand können die Betriebe die Regelung letztmalig für den Dreijahreszeitraum 2019 bis 2022 anwenden.
Laut Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat sich die Tarifermäßigung bewährt. Sie sei sowohl für die Finanzverwaltung als auch die Betriebe praktikabel. Wie keine andere Branche sei die Land- und Forstwirtschaft dem Klimawandel und den damit einhergehenden Ertragsschwankungen sowie volatilen Märkten ausgesetzt. Dies werde auch in Zukunft zu stark schwankenden Gewinnen führen. Aus Sicht von DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken wäre die Entfristung im Jahressteuergesetz 2022 "ein gutes Signal an den Berufsstand, der auch in den aktuellen Extrem-Krisenzeiten die Versorgung mit Lebensmitteln sicherstellt". AgE/ri (25.10.2022)
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