Niederlande

Agrarsektor kritisiert zusätzliche Anforderungen an Gülledüngung

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Die zusätzlichen Anforderungen an die Ausbringung von Wirtschaftsdünger in den Niederlanden, die der Nitratausschuss auf Vorschlag der Europäischen Kommission im Zuge der von dem Land angestrebten Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie gebilligt hat, stoßen in der Landwirtschaft auf Widerstand. Der niederländische Bauernverband (LTO) monierte vor allem, dass die Flexibilität der Düngung dadurch deutlich eingeschränkt werde. So dürfe die Schleppschuhdüngung auf Lehm- und Torfböden nur noch bei einer Außentemperatur von höchstens 20 °C erfolgen.
Auch der Lohnunternehmerverband Cumela Nederland kritisierte die Temperaturobergrenze. In der Folge werde es ab Mitte Mai nahezu unmöglich, während "normaler" Arbeitszeiten Gülle auszubringen. Bereits in den vergangenen Jahren seien die Anforderungen an den Einsatz von Schleppschuhen verschärft worden; die Gülle müsse jetzt verdünnt werden, um die Ammoniakemissionen zu verringern. Deshalb hätten die Lohnunternehmer in entsprechende Geräte investiert. Diese könnten nun aber nur noch eingeschränkt genutzt werden.
Indes machte Landwirtschaftsministerin Carola Schouten Hoffnungen zunichte, dass der EU-Nitratausschuss die zusätzlichen Anforderungen an die Gülledüngung noch lockern könnte. Bis die neuen Regeln in Kraft träten, könnten allerdings noch ein paar Wochen vergehen, so Schouten.
Die verlängerte Ausnahmeregelung für die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in den Niederlanden würde bis Ende 2021 gelten und Betrieben mit einem Grünlandanteil von mindestens 80 % erlauben, diese Flächen auf Lehm- und Torfböden wie bisher mit bis zu 250 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdünger von Raufutterfressern je Hektar und Jahr zu düngen. Für Grünland auf Sand- und Lössböden würde weiterhin eine Obergrenze von 230 kg Stickstoff angesetzt. Der Einsatz von phosphorhaltigem Kunstdünger wäre allerdings nach wie vor verboten. Ohne die Ausnahmeregelung dürften auf Grünland nur 170 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdünger ausgebracht werden. AgE (01.07.2020)
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