Versorgungssicherheit

Anbau aller Feldfrüchte auf Stilllegungsflächen soll erlaubt werden

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Die Europäische Kommission plant, auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) den Anbau aller Ackerkulturen, also auch von Halmgetreide und Mais, zuuzulassen. Dies geht aus einem aktuellen Mitteilungsentwurf der Behörde zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit hervor, der Morgen in Brüssel vorgestellt werden soll. Bisher hatte EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski erklärt, dass lediglich Proteinpflanzen ohne Einschränkungen angebaut werden dürften und die Beweidung der Brachflächen zugelassen sein sollen.


Bei der gestern Abend abgehaltenen Abschlusspressekonferenz zum EU-Agrarrat wollte sich der Brüsseler Agrarchef allerdings keine Details nennen und verwies auf die noch anstehende Entscheidung des Kommissarkollegiums bei dieser Frage. In dem Entwurf der Mitteilung heißt es, dass über einen Durchführungsrechtsakt den Mitgliedstaaten "ausnahmsweise und vorübergehend" ermöglicht werden solle, von "bestimmten Greening-Verpflichtungen" abzuweichen.
Insbesondere könne der Anbau "beliebiger Kulturen" auf brachliegenden Flächen, die Teil der ÖVF sind, im Jahr 2022 zugelassen werden. Unklar scheint derweil, ob dies auch die Nutzung konventioneller Anbaumethoden wie die Gabe von Pflanzenschutzmitteln oder mineralischer Düngemittel einschließt. Klare Aussagen finden sich in dem Mitteilungsentwurf nicht. Des Weiteren wird betont, dass die Höhe der Greening-Zahlungen beibehalten werden solle.
In diesem Zusammenhang unterstrich Wojciechowski auf Nachfrage, dass die für Morgen erwartete Vorstellung des Gesetzes zur Begrenzung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes nicht stattfinde. Zuletzt hatte unter anderem die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) die Kommission aufgefordert, aufgrund des Ukraine-Kriegs zunächst auf Vorschläge zu verzichten, die die Lebensmittelproduktion potentiell einschränken könnten. Keine Angaben machte der Agrarkommissar hinsichtlich des angekündigten Gesetzesvorschlags zur Ausweitung von Naturschutzgebieten. AgE (23.03.2022)
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