Mindestlohn

Anhebung in Spanien auf 6,21 Euro

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Die spanische Regierung erhöht ein weiteres Mal den Mindestlohn und erntet dafür Kritik vom landwirtschaftlichen Berufsstand. Staatspräsident Pedro Sánchez kündigte jetzt im Senat an, dass der monatliche Mindestlohn bei einer 40-Stunden-Woche rückwirkend zum 1. Januar um weitere 8 % auf nun 1 080 Euro angehoben werde. Das sind laut Sánchez 60 % des Durchschnittseinkommens in Spanien. Bei 4,35 Arbeitswochen pro Monat errechnet sich ein Stundenlohn von mindestens 6,21 Euro.


Bei der Berechnung des Stundenlohns für Saisonarbeitskräfte ist zu berücksichtigen, dass die Regierung in Madrid mit insgesamt 14 Monatsgehältern im Jahr kalkuliert. Sie wies daher darauf hin, dass vorübergehend beschäftigten Personen diese Sonderzulagen anteilig ebenfalls erhalten müssten. Damit leitet sich ein Stundenlohn von mindestens 7,24 Euro ab. Auch dieser Wert liegt aber immer noch deutlich unter dem Mindestlohn in Deutschland, der aktuell 12,00 Euro pro Stunde beträgt.
Mit der weiteren Anhebung des Mindestlohns arbeite die Regierung an der Umsetzung der zu Beginn der Legislaturperiode im Jahr 2020 gesetzten Ziele für bessere Arbeitsbedingungen in Spanien, erläuterte Sánchez. Bereits zuvor war der Mindestlohn in Spanien mehrfach erhöht worden. Im Jahr 2022 wurde er von zuvor 965 Euro auf 1 000 Euro erhöht. Im Jahr 2020 hatte er 950 Euro betragen, im Jahr davor 900 Euro und 2018 knapp 736 Euro.
Der Bauernverband Asaja beklagte die zusätzliche Belastung der landwirtschaftlichen Betriebe durch die höheren Löhne. Sie komme zu den ohnehin bestehenden Kostensteigerungen durch die Anhebung der Faktorpreise hinzu. Wegen der "exorbitanten Produktionskosten und des fehlenden Spielraums für die Bepreisung der Erzeugnisse von Landwirten und Viehzüchtern" sei der Sektor "in einer kritischen Phase". AgE/lu (03.02.2023)
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