Tierwohlställe

Antragsfrist für Stallumbauförderung wird verlängert

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Damit sauenhaltende Betriebe auch Stallbauvorhaben finanzieren können, wenn der Abschluss des Umbaus erst im Jahr 2022 erfolgt, will Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Antragsfrist in der Förderrichtlinie für Tierwohlställe verlängern. Die Betriebe sollen einen Förderantrag noch bis zum 30. September 2021 stellen können. Das Programm war - wie alle Teile des Corona-Konjunkturprogramms - ursprünglich bis Ende 2021 befristet, da eine Mittelübertragung in das Jahr 2022 vom Bundesfinanzministerium grundsätzlich nicht vorgesehen war.
"Unsere Landwirte brauchen Planungssicherheit, wenn sie in Stallumbauten zum Wohl der Tiere investieren. Das unterstützen wir mit unserem Programm. Jetzt sorge ich dafür, dass das Geld auch noch 2022 abgerufen werden kann", erklärte Klöckner heute in Berlin. Dazu werde die Förderrichtlinie geändert. Das sei ein wichtiges Signal an alle Betriebe, die ihre Ställe kurzfristig tierwohlgerechter umbauen wollten, so die Ministerin.
Im Rahmen des Förderprogramms, das der Umsetzung von mehr Tierwohl in den Ställen dient, stehen insgesamt 300 Mio Euro zur Verfügung stehen. "Damit die Mittel gut abfließen können, erwarte ich von unserem Koalitionspartner, dass er seine Blockadepolitik bei der Änderung des Baugesetzbuchs aufgibt. Denn wir wollen Landwirten helfen, schneller und unbürokratischer eine Genehmigung zu bekommen, wenn sie mehr Platz im Stall schaffen", erklärte die CDU-Politikerin. Hier auf der Bremse zu stehen, schade Tierhaltern und Tieren gleichermaßen.
Die Änderung der Förderrichtlinie liegt Klöckner zufolge aktuell bei der EU‑Kommission zur Prüfung; die Richtlinie werde voraussichtlich Anfang April im Bundesanzeiger veröffentlicht. Gefördert werden Stallumbauten zur Umsetzung der neuen Anforderungen an die Sauenhaltung, und zwar mit bis zu 500 000 Euro je Betrieb und Investitionsvorhaben. Das Bauvorhaben darf nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden und muss bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Förderfähig sind auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts. AgE (26.03.2021)
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