Transparenz
Herkunftskennzeichnung für Fleisch tritt in Kraft
01.02.2024 — Anfang Februar tritt die erweiterte Herkunftskennzeichnung für Fleisch in Kraft. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, muss dann an Verkaufsstellen verpflichtend angegeben werden, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt.