Corona-Krise

Auch Landwirte und Gärtner können Soforthilfen beantragen

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Die Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen stehen auch der Landwirtschaft offen. Auf eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung haben sich Bund und Länder gestern verständigt. Anträge können ab heute gestellt werden. Antragsberechtigt sind damit auch Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu zehn Beschäftigten. Daneben gelten die Soforthilfen für kleine Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige. Die Umsetzung und Auszahlung der Mittel erfolgt über die Länder, die die Mittel ab heute abrufen können. Damit können in den nächsten Tagen Antragstellung und Auszahlung beginnen. Insgesamt stellt der Bund Soforthilfen in einem Umfang von bis zu 50 Mrd Euro zur Verfügung.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßte, dass nunmehr die gesamte Branche unter den Schirm des Hilfsprogramms komme,- also auch die Land- und Forstwirtschaft sowie der Gartenbau. Gerade in diesen Zeiten werde deutlich, wie wichtig eine flächendeckend bäuerliche und regionale Landwirtschaft sei. Das Sofortprogramm helfe kleinen Betrieben, akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken und damit Existenzen zu sichern.
Ebenso wie andere kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbständige sei auch die Not vieler Landwirte aktuell hoch, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Daher habe man vereinbart, dass die Soforthilfen des Bundes auch für Landwirte gelten. Der Bund stelle Einmalzahlungen von bis zu 15 000 Euro schnell und unbürokratisch zur Verfügung. Die Ansprechpartner in den Ländern seien benannt. "Nun können die Gelder schnell fließen", so Altmaier. AgE (31.03.2020)
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