Auch der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich jetzt für eine Verschiebung des Inkrafttretens der neuen EU-Ökoverordnung ausgesprochen. In einem vom Ausschussvorsitzenden Norbert Lins verfassten Brief an EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski fordert das Gremium, das neue Öko-Recht um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 zu verschieben. Der ohnehin sehr enge Zeitplan sei angesichts der Verzögerungen durch die Corona-Krise kaum zu halten, heißt es in dem heute veröffentlichten Schreiben.
In einer gemeinsamen Presseverlautbarung unterstützen die vier deutschen Ausschussmitglieder - neben Lins der Berichterstatter der Ökoverordnung, Martin Häusling von der Fraktion der Grünen/EFA, Marlene Mortler von der Europäischen Volkspartei (EVP) sowie die Agrarsprecherin der liberalen Fraktion Renew Europe (RE), Ulrike Müller - diese Forderung unisono. So bedürften viele Detailregelungen zur Ökoverordnung noch einer Klärung auf europäischer Ebene. Dazu gehörten die Liste der zu genehmigenden Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der Verarbeitung, die ökologische Züchtung sowie der Umgang mit nicht genehmigten Substanzen.
Die vier EU-Agrarpolitiker erinnern daran, dass der ohnehin schon eng getaktete Austausch der relevanten EU-Institutionen aufgrund der Corona-Pandemie "nur sehr langsam" vorankomme. Das Festhalten am ursprünglichen terminlichen Fahrplan scheine daher "unrealistisch". Zudem seien noch viele Detailfragen ungelöst.
Was der Biosektor stattdessen brauche, sei eine ausgefeilte, praxisgerechte Gesetzgebung und damit Sicherheit und Verlässlichkeit, heißt es in dem Schreiben. Nachdrücklich unterstreichen die Europaabgeordneten, dass man lieber noch länger "an neuen und gut umzusetzenden Regeln" arbeite, als dass "ein unausgereiftes Gesetz" in Kraft trete. Gründlichkeit gehe hier vor Schnelligkeit. Die Europäische Kommission und Wojciechowski werden aufgefordert nun im Sinne Ökolandbaus in der EU zu handeln.
Auch die SPD-Agrarpolitikerin im EU-Parlament, Maria Noichl, sprach sich in einer eigenen Erklärung für eine einjährige Verschiebung des neuen Ökorechts aus. Da sie die Verordnung im Europäischen Parlament im Jahr 2018 abgelehnt habe, könne sie es nur unterstützen, wenn die neue Reform später an den Start gehe als vorgesehen. Schon zu Beginn dieser Woche hatte der Bayerische Bauernverband (BBV) auf eine einjährige Verschiebung der Ökoverordnung gedrängt. AgE
(07.05.2020)